Fragen zur Fahrradversicherung in der Hausratversicherung


Nachfolgend einige häufig gestellte Fragen zum Thema der Fahrradversicherung in der Hausratversicherung.

Wichtig: Unabhängig von dem, was auf dieser Seite steht, verbindlich ist immer die Vereinbarung, die mit der Versicherungsgesellschaft geschlossen wurde.

Was besagt die Klausel 7110?

Die Klausel 7110 ist in der Hausratversicherung enthalten und besagt das ein Versicherungsschutz für Fahrräder besteht. Und zwar gegen Diebstahl, wenn das Fahrrad mit einem guten Schloss versehen war und der Diebstahl zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends verübt wurde. In dieser Klausel sind die Leistungen der Versicherung im Detail geregelt, auch wie viel Prozent man in diesem Fall zurückerstatten bekäme. Wichtig hierbei ist, dass alle Unterlagen über das Fahrrad vorhanden sind. Marke, Rahmennummer und polizeiliche Anzeige, die sofort nach dem Verlust des Fahrrads gemacht wurde.

Was passiert, wenn das Fahrrad aus dem Keller geklaut wird?

Wird das Fahrrad im Keller aufbewahrt, so muss es auch dort mit einem guten Schloss abgeschlossen sein. Ist das der Fall, so zahlt die Versicherung. Hat man sich allerdings gedacht, dass es nicht nötig ist – so läuft man Gefahr das die Versicherung die Zahlung verwehrt.

Ist das Fahrrad bei einer Hausratversicheurng auch im Urlaub oder im Ausland versichert?

In der Regel nicht. Sofern es nicht explizit im Vertrag der Hausratversicherung steht, ist das Fahrrad weder im Ausland noch im Urlaub gegen Diebstahl versichert. Nimmt man das eigene Fahrrad häufig mit in den Urlaub, könnte sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen.

Was ist die Nachtklausel oder Nachtzeitklausel?

Die Nachtklausel oder Nachtzeitklausel besagt, dass das Fahrrad im Zeitraum von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sich im Wohnumfeld des Versicherungsnehmers befinden muss. Außer, man ist damit selbst noch unterwegs und es dient der Beförderung für den Heimweg.

Zahlt eine Hausratversicherung den Neupreis oder nur den Zeitwert?

Das hängt vom Vertrag ab. Grob kann man sagen: Wenn das Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert ist, bekommt man normal den Neuwert. Das heißt das ein Fahrrad, welches vor 3 Jahren 600 Euro und heute 300 Euro kostet, man die 600 Euro tatsächlich bekommt. Der Fachbegriff ist hierfür Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen Sache. Dabei ist auf den Prozentsatz der Versicherungssumme zu achten. Bei preiswerten Fahrrädern kann sich das vorteilhaft auswirken anders hingegen, wenn das Fahrrad über 1000 Euro gekostet hat. Denn es wird immer nur die vereinbarte Obergrenze ausbezahlt.