Fragen vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung


In diesem Beitrag geht es um Fragen, die vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung aufkommen.

Ich habe keine Rechnung für mein Fahrrad, kann ich es trotzdem versichern?

Eine Rechnung ist natürlich immer der sicherste Beweis für den Besitz des Fahrrades. Bei Abschluss sollte man die Rechnung vorlegen können, besonders bei einer speziellen Fahrradversicherung. Das setzt den Wert und Zeitwert des Fahrrades fest und letztendlich die Summe, die man bei Verlust wieder bekommt.

Ist das Fahrrad gestohlen, lassen sich manche Versicherungen darauf ein, wenn man mit Zeugen Beweisen kann, das man das Fahrrad besessen hat. Auf eine Bescheinigung, eine eidesstattliche Versicherung und einem Foto kann bei Verlust auch zurückgegriffen werden. Doch das müssen die Versicherer nicht zwingend akzeptieren. Meist kann auch der Händler eine Kopie der Rechnung ausstellen. Die Rechnung ist auf jeden Fall ein Garant dafür, dass die Versicherung mit Einhaltung der weiteren Bedingungen bezahlen muss.

Mein Fahrrad hat keine Rahmennummer, kann ich trotzdem eine Fahrradversicherung abschließen?

Im Normalfall besitzt jedes Fahrrad eine Rahmennummer. Es kommt auch vor, das diese sehr versteckt ist. Sollte das Fahrrad dennoch keine Rahmennummer haben, sollte das mit der Versicherung vorher abgesprochen werden. Gegebenenfalls kann bei der Polizei etwas unternommen werden – Einritzung in den Rahmen mit anschließendem Foto oder Ähnlichem. Hier gilt – erst mit der Versicherung abklären, um hinterher böse Überraschungen zu vermeiden. Hier gibt es Antworten auf die Frage: Wie finde ich die Rahmennummer?

Was bedeutet Wertgarantie?

Die Wertgarantie kann mit der Vollkaskoversicherung beim Auto verglichen werden. Das bedeutet man versichert sein neues Fahrrad bei der Versicherung seiner Wahl. Von dieser werden alle Kosten für Instandsetzung und Reparaturen übernommen. Diese Art der Leistung wird nur für neue Fahrräder angeboten und ist zudem auch noch zeitlich begrenzt – meist auf zwei Jahre.

Muss das Fahrrad immer abgeschlossen sein?

Ja, ihr Fahrrad muss, wenn es nicht gebraucht wird, immer abgeschlossen sein. Auch wenn es in einem Keller oder Fahrradraum steht, sollte es mit einem guten Schloss abgeschlossen sein. Einige Fahrradversicherungen geben sogar die Art und/oder Marke des Fahrradschlosses vor. Ein billiges Schloß für ein paar Euro ist in den meisten Fällen kein wirksamer Schutz und wird von vielen Versicherungen nachvollziehbarerweise nicht akzeptiert.